Tübinger Verpackungssteuer ist rechtens

Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Mai die Tübinger Verpackungssteuer im Wesentlichen für rechtmäßig erklärt. Damit endet der Rechtsstreit von McDonalds gegen die Stadt Tübingen.

Die kommunale Steuer war Anfang 2022 eingeführt worden, um gegen den Müll aus To-go-Verpackungen anzugehen. Die Steuer beträgt für jede Einwegverpackung 0,50 Euro, für jedes Einwegbesteck(-set) 0,20 Euro. ´Die Tübinger Franchise-Nehmerin von MacDonalds hatte gemeinsam mit dem Konzern gegen die Steuer geklagt. Im März 2022 erklärte das Verwaltungsgericht in Mannheim die Verpackungssteuer für unrechtmäßig. Daraufhin legte die Stadt Tübingen Revision ein und so landete der Fall schließlich beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. 

Abfall-Hierachie ist Basis für das Gesetz

Das Gericht sieht in der lokalen Verpackungssteuer einen Anreiz zur Vermeidung von Abfall, die in der gesetzlich festgelegten Abfall-Hierachie ganz oben steht. Das ergibt sich aus der EU-Verpackungsrichtlinie, der EU-Einwegkunststoffrichtlinie, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Verpackungsgesetz. 

Tübingen ist damit Vorreiter in Sachen kommunaler Müllvermeidung. Viele Kommunen erwarteten das Urteil mit Spannung. Es ist wegweisend dafür, was Kommunen tun können, um dem Verpackungen aus dem To-Go-Geschäft Einhalt zu gebieten. Damit nimmt die Stadt die Verursacher von Verpackungsmüll direkt in die Verantwortung, sich an den Kosten für die Müllbeseititgung zu beteiligen und Gastronomiebetriebe sowie Kund*innen zu ermuntern, eigenen Verpackungen oder Mehrwegsystemen den Vorrang zu geben. Das hilft Ressourcen zu schonen, die Umwelt sauber zu halten und damit Auswirkungen auf Menschen und Tieren zu vermeiden.

DUH begrüßt das Urteill

Vor allem die DUH (Deutsche Umwelthilfe) begrüßte das Urteil als Durchbruch für Umwelt- und Klimaschutz und ruft alle deutschen Städte und Gemeinden zur Nachahmung des Tübinger Vorzeigemodells auf. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband sieht in der Verteuerung von Einweg eine der wirksamsten Maßnahmen gegen die Müllflut. Weil die Bundespolitik entsprechende Regelungen bislang versäumt, hatte Tübingen selbst gehandelt und als einzige Stadt Deutschlands eine Verbrauchssteuer für to-go-Verpackungen erhoben. 

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz meintet dazu: „Das Urteil ist richtungsweisend: Viele Kommunen haben sich durch die McDonald’s-Klage in ihrem Engagement gegen die Müllflut aufhalten lassen. Damit ist jetzt Schluss, endlich haben die Kommunen Sicherheit! Wir fordern weitere Städte und Gemeinden dazu auf, dem Tübinger Modell zu folgen und eine Verpackungssteuer einzuführen. Dass dieser Weg funktioniert, hat Tübingen bewiesen: Die Vermüllung des öffentlichen Raumes hat dort deutlich abgenommen. Gleichzeitig darf sich die Bundespolitik nicht auf dem Engagement einzelner Kommunen ausruhen. Wir fordern Umweltministerin Steffi Lemke auf, eine bundesweite Einweg-Abgabe auf to-go-Verpackungen von mindestens 20 Cent einzuführen.“

Die Pressemitteilung zum Urteil gibt es unter: https://www.bverwg.de/de/pm/2023/40  
Pressemitteilung der DUH gibt es hier.

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